„Ansprechpartner*in Sucht und psychische Gesundheit im Betrieb“ übernehmen Aufgaben im Rahmen der Prävention von Sucht und psychischen Erkrankungen. Sie beraten auf allen Ebenen und vermitteln zwischen den Beteiligten. Das bedeutet für Ihren Betrieb, dass diese wichtige Aufgabe ein Gesicht und eine Zuständigkeit hat. Sie implementieren Know-How und Strukturen für eine effektive Umsetzung (der Betriebsvereinbarung Sucht). Gerade weil diese Problematik für alle belastend ist, bedeutet es eine große Erleichterung, wenn fachlich geschulte Ansprechpersonen Hilfestellung geben und an kompetente Stellen weitervermitteln.
Geplante Termine:
24.+25.10.23
23.+24.01.24
19.-21.03.24 (mit Supervisionstag)
14.+15.05.24
16.-18.07.24 (mit Supervisionstag und Abschluss)
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